Geradezu widersinnig mutet nach Aussagen des BDH an, dass der Finanzminister 300 Mio. Euro jährlich für zu befürchtende Strafzahlungen im Rahmen des EU-Effort-Sharing in den Haushalt einstellt. Verfehlt die Bundesrepublik ihre verbindlichen Klimaschutzziele muss sie Strafzahlungen an die EU entrichten. „Statt Strafzahlungen einzuplanen, sollte der Finanzminister das Geld für CO2-mindernde Maßnahmen im Gebäudebereich einsetzen“, so der BDH-Präsident. „Würde dieses Geld heute als Anreiz für Effizienzinvestitionen eingesetzt, könnten die drohenden Strafzahlungen gemindert oder sogar verhindert werden.“Deutschland wird die Klimaschutzziele für 2020 aller Voraussicht nach deutlich verfehlen.
Die Ziele für 2030 sind nur durch verstärkte Kraftanstrengungen erreichbar. Der Gebäudebereich ist eine wesentliche Stellschraube, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Dieser Sektor steht für etwa 35 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland und für etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Doch die Modernisierung des veralteten Heizungsbestands kommt seit vielen Jahren nur schleppend voran. Ohne die schon oft angekündigten Steueranreize wird der Modernisierungsstau in deutschen Heizungskellern zementiert.
www.bdh-koeln.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater